Wirtschaftshilfen in der Corona Pandemie

Wirtschaftshilfen in der Corona Pandemie

Juni 2021

Aktuelle Informationen zu Corona Hilfsprogrammen des NRW Wirtschaftsministeriums:

Härtefallhilfe:

Für Unternehmen und Selbstständige in NRW, die bisher keine Corona-Hilfen in Anspruch nehmen konnten, gibt es ein neues Programm, die sogenannte „Härtefallhilfe“. Antragsfrist: 31.10.2021. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Förderung Digitalisierung:

Das Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital“ des NRW Wirtschaftsministeriums ist um ein Corona-Sonderprogramm ergänzt worden. Das bedeutet eine größere Auswahl an Digitalisierungsvorhaben, für die eine Förderung beantragt werden kann. Die Frist läuft noch bis zum 30.06.2021. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

April 2021

Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen – Informationen der Bundesregierung

Die Bundesregierung unterstützt Soloselbstständige, Unternehmen und Einrichtungen, die von der temporären Schließung betroffen sind, mit finanziellen Hilfen. Die Überbrückungshilfe III übernimmt dabei eine zentrale Rolle. Sie ist großzügiger als bisher und steht mehr Unternehmen zur Verfügung. Es gibt eine Neustarthilfe für Selbstständige. Das KfW Sonderprogramm läuft weiter. Für Härtefälle wird es gesonderte Hilfen geben.

Alle wichtigen Informationen der Bundesregierung zu den Corona Wirtschaftshilfen finden Sie hier

 

Überbrückungshilfe III – Antragsfrist 31.08.2021

Die Überbrückungshilfe III bezuschusst betriebliche Fixkosten und unterstützt:

  • Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen.
  • Die Umsatz-Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.
  •  

Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden.

Informationen des Bundes zur Überbrückungshilfe finden Sie hier.

 

Neustarthilfe – Antragsfrist 31.08.2021

Die Neustarthilfe unterstützt Soloselbstständige und kleine Kapitalgesellschaften mit erheblichen Corona-bedingten Umsatzeinbußen.

Anträge können einmalig bis zum 31. August 2021 gestellt werden.

Die Betroffenen erhalten einen Vorschuss von bis zu 7. 500 Euro (bzw. bis zu 30.000 Euro als Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft) für den Zeitraum Januar bis Juni 2021. Die Neustarthilfe wird zusätzlich zu anderen Leistungen, zum Beispiel der Grundsicherung, ausgezahlt und auch nicht auf diese angerechnet.

Informationen des Bundes zur Neustarthilfe erhalten Sie hier.

 

Novemberhilfe/Dezemberhilfe – Antragsfrist 30.04.2021

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe/Dezemberhilfe) unterstützt ab dem 2. November geschlossene Unternehmen, Selbständige und Vereine.

Erstanträge können bis zum 30. April 2021, Änderungsanträge bis 30. Juni, durch prüfende Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüfer) gestellt werden. Ein Abschlag in Höhe von 50 Prozent (maximal 50.000 Euro) wird automatisch gewährt. Die Überbrückungshilfe, das Kurzarbeitergeld und andere staatliche Leistungen für November 2020 werden angerechnet (Beihilferechtliche Vorschriften beachten).

Informationen des Bundes zur November/Dezemberhilfe finden Sie hier.

 

Härtefallhilfen

Die Härtefallhilfen sind ein zusätzliches Angebot an die Unternehmen. Damit können die Länder auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Unternehmen unterstützen, die nach Ermessensentscheidungen der Länder eine solche Unterstützung benötigen.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen und Selbstständige, die eine Corona-bedingte erhebliche finanzielle Härte erlitten haben. Eine Corona-bedingte erhebliche finanzielle Härte liegt insbesondere vor, wenn Unternehmen außerordentliche Belastungen zu tragen haben, die absehbar ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Die Entscheidung, ob eine solche Härte vorliegt, treffen die Länder in einer Regie unter Billigkeitsgesichtspunkten. Es können mit der Härtefallhilfe solche Härten abgemildert werden, die im Zeitraum 1. März 2020 bis 30. Juni 2021 entstanden sind.

Informationen des Bundes zur Härtefallhilfe erhalten Sie hier.

 

KfW – Unternehmenskredite – Corona Hilfen

Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler in finanziellen Schwierigkeiten stehen verschiedene Förderkredite zur Verbesserung der Liquidität bzw. Deckung laufender Kosten zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt über die Bank oder Sparkasse. Folgende Alternativen stehen zur Verfügung:

  • KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern
  • KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind
  • KfW-Kredit für junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind

Informationen der KfW Bank zu Corona Hilfen finden Sie hier.

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